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Technische und organisatorische Maßnahmen

Zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten, müssen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Personenbezogene Daten, müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Integrität und Vertraulichkeit zu bewahren.

Anlegen und Bearbeiten

 

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  1. Die aktuelle Anzeige entspricht einer Liste von im System verfügbaren Maßnahmen in Form einer Verzeichnisansicht. Beim Klicken auf einer der Zeileneinträge öffnet sich die dazugehörige Formularansicht der gesetzten Maßnahme. Schritt 3 kann bereits in der Verzeichnisansicht, durch das Klicken auf die Schaltfläche „Anlegen“ durchgeführt werden.
  2. In der aktuellen Formularansicht, klicken Sie auf die Schaltfläche „Bearbeiten“ , um in den Bearbeitungsmodus zu gelangen.
  3. Zuerst müssen sie der geeigneten Maßnahme, verpflichtend einen Namen geben. Optional können Sie eine Kurzbeschreibung über die gesetzte Maßnahme angeben. Zum Abschluss des Vorgangs speichern Sie ihre Änderungen, durch das Klicken auf die Schaltfläche „Speichern„.
  4. Die Maßnahme muss die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen umfassen. Klicken Sie auf die Schaltfläche „TOM Umsetzung aktualisieren“ , um zu den notwendigen Garantien zu gelangen, welche in die Verarbeitung aufgenommen werden und für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich sind.
  5. Um die benutzerdefinierte Datenschutzvorkehrungen (Fragestellungen) festzulegen, wählen sie die Schaltfläche „Anlegen„.
  6. Definieren Sie die eigentliche Datenschutzvorkehrung (Frage) und eine optionale Beschreibung. Im Anschluss klicken Sie auf „Speichern“ .
  7. Nun kann der Nachweis erbracht werden, dass die Verarbeitung gemäß den gesetzten Datenschutzvorkehrungen erfolgt, indem diese erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert werden. Um die Erfüllung der Pflichten nachzuweisen, müssen die Kacheln mittels Drag and Drop umpositioniert werden.
  8. Nachdem der Status der einzelnen Datenschutzvorkehrungen abgeglichen und auf den aktuellen Fortschritt (geplant, konzipiert, initialisiert, implementiert) angepasst wurden, kann der erzielte Umsetzungsgrad, der gesetzten Maßnahmen statistisch überwacht werden.
  9. Die folgende Auswertung, gilt für die jeweilige Datenschutzvorkehrung, welche in der aktuellen Maßnahme definiert wurde.
  10. Dieser Wert kennzeichnet den globalen Umsetzungsstatus für sämtliche technische und organisatorischen Maßnahmen.
  11. Die aktuelle TOM kann einer Vielzahl an Applikationen zugeordnet werden, sodass die Verarbeitung im Einklang mit den definierten Anforderungen erfolgt.
Updated on 27. Oktober 2022
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