Übersicht der Gesetzesstellen
- Übersicht aller Gesetzesstellen welche mit Hilfe der Suchfunktion, durchsucht werden können.
- Durch Auswählen der Schaltfläche „Filter„, können Sie einen vorgefertigten Filter für die Anzeige verwenden, oder Ihren Wünschen entsprechend, einen neuen Filter anlegen.
- Möchten Sie zur besseren Übersicht die Anzeige in verschiedenen Gruppen sortiert Anzeigen lassen, können Sie dies durch die Schaltfläche „Gruppieren“ erledigen. Durch Anlegen der Benutzerdefinierten Gruppe, wird die Ansicht in die jeweiligen Gruppen aufgeteilt und dementsprechend angezeigt. Die Standardansicht ist schon gruppiert.
- Durch Auswahl der Schaltfläche „Favoriten„, können Sie, Ihre Suche speichern und entscheiden, ob Sie diese „Als Standard“ verwenden möchten oder „Mit allen Benutzern teilen“ möchten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die benutzerdefinierte Suche, auf Ihr eigenes „Dashboard“ zu integrieren.
Bearbeiten der Gesetzesstellen
- Durch Auswahl einer der vorhandenen Gesetzesstellen, gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus um die ausgewählte Gesetzesstelle zu bearbeiten.
- Hier erhalten Sie eine nochmalige Übersicht der ausgewählten Gesetzesstelle, inklusive ihrer Beschreibung. Die Schaltfläche „Aktion“ , erlaubt Ihnen, die aktuell ausgewählte Gesetzesstelle zu „Löschen“ oder zu „Duplizieren„.
- Um die ausgewählte Gesetzesstelle zu bearbeiten, müssen Sie in den Bearbeitungsmodus der jeweiligen Karte. Dies erreichen Sie durch auswählen der Schaltfläche „Bearbeiten„.
- Im Bearbeitungsmodus, können Sie mit den benötigten Rechten, das „Gesetzbuch“ festlegen. Die „Rechtsgrundlage“ verändert sich daraufhin entsprechend Ihrer Auswahl. Als Abschluss können Sie noch den „Namen des Paragraphen“ der Gesetzesstelle einen anderen Namen vergeben und eine „Löschfrist“ hinzufügen bzw. bearbeiten. Durch betätigen der Schaltfläche „Speichern„, beenden Sie den Bearbeitungsmodus und alle Änderungen werden gespeichert.
Anlegen der Rechtsgrundlage
- Nach Auswahl der Schaltfläche „Anlegen“ in der Übersicht, oder durch Auswahl der Schaltfläche „Anlegen„, in der ausgewählten Gesetzesstelle, gelangen Sie zur Erstellung einer neuen Gesetzesstelle.
- In diesem Fenster besteht nun die Möglichkeit, durch auswählen der Schaltfläche „Gesetzbuch„, eines der schon im System vorhandenen Gesetzbücher zu verwenden, oder ein komplett neues zu erstellen. Sollten Sie ein schon vorhandenes „Gesetzbuch“ ausgewählt haben, wird unter „Rechtsgrundlage„, die mit der Auswahl in Verbindung stehende Grundlage, automatisch ausgefüllt. Sollten Sie ein neues erstellen, wird bei diesem Vorgang alle wesentlichen Informationen ausgefüllt und die Rechtsgrundlage auch hier automatisch ausgefüllt. Nähere Informationen zur Erstellung eines „Gesetzbuches“ erhalten Sie hier. Zum Abschluss wird noch der „Name des Paragraphen“ und falls gewünscht, die Löschfrist eingetragen und der gesamte Vorgang mit der Schaltfläche „Speichern“ beendet.









